Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen, auch Lauterkeitsrecht genannt, und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen – das Kartellrecht – umfasst. Meist wird darunter das Lauterkeitsrecht (Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) verstanden. Es beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn durch das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb die Interessen der anderen Marktteilnehmer spürbar beeinträchtigt werden. Unlauterer Wettbewerb führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.