Presse- und Medienrecht

Für eine freiheitliche Demokratie ist insbesondere die Pressefreiheit im Kontext mit der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Rundfunkfreiheit von wesentlicher Bedeutung. Die Presse soll frei berichten können und genießt besonderen Schutz vor staatlicher Einflussnahme und anderer externer Beeinflussung. Gleichzeitig ist eine zentrale Anforderung an die Presse, dass sie die journalistische Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung einhält. Nicht selten stellen sich die folgenden Fragen:

Ob und in welcher Form darf die Presse über beteiligte Personen berichten? Dürfen Namen genannt, Gesichter gezeigt werden?

Darf bereits ein Verdacht öffentlich gemacht werden? Welche Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen?

Wie kann ich mich bei der Verletzung meines Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung wehren? Kann ich eine Veröffentlichung verhindern oder im Nachhinein eine Richtigstellung verlangen?