Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werkes ein zeitlich begrenztes Monopolrecht. Er kann bestimmen, wer und wie dieser sein Werk nutzen darf. Zu den geschützten Werken zählen zum Beispiel Werke der bildenden Kunst, Lichtbilder, Musikstücke und Filme, aber auch Computerprogramme, Karten oder Pläne.
Der Urheber eines Werkes fragt sich häufig, wie er sein Werk, sein geistiges Eigentum, am besten schützen kann. Dafür werden sachgerechte Lösungen gesucht und Verträge über Nutzungsrechte geschlossen. Wenn Dritte sein Werk ohne Berechtigung nutzen, kann der Urheber zunächst Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz verlangen. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstütze ich Sie gerne.
Auf der anderen Seite gibt es viele Nutzer, denen Regelungen des Urheberrechts weniger bekannt sind, die aber z.B. auf ihrer Homepage schutzfähige Inhalte verbreiten, ohne vorab zu klären, ob hierzu eine Genehmigung erforderlich ist. Nicht selten werden dann teils hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht – manchmal unberechtigterweise. Es empfiehlt sich daher im Vorhinein zu klären, unter welchen Voraussetzungen man ein Werk nutzen kann und ob diese Nutzung genehmigungs- und honorarpflichtig ist. Wenn Sie bereits eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, stellt sich die Frage, wie darauf zu reagieren ist. Insbesondere ist zu klären, wie hoch der zu zahlende Schadensersatz ist und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.