Grundsätzlich berate und vertrete ich in allen Bereichen des Zivilrechts.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Urheberrecht.
Das Urheberrecht gewährt den Schöpfer:innen eines Werkes ein zeitlich begrenztes Monopolrecht. Sie können bestimmen, wer und wie dieser ihre Werke nutzen darf. Zu den geschützten Werken zählen zum Beispiel Werke der bildenden Kunst, Lichtbilder, Musikstücke und Filme, aber auch Computerprogramme, Karten oder Pläne.
Die Urheber:innen eines Werkes fragen sich häufig, wie sie ihr Werk, ihr geistiges Eigentum, am besten schützen können. Dafür werden sachgerechte Lösungen gesucht und Verträge über Nutzungsrechte geschlossen. Wenn Dritte ihre Werke ohne Berechtigung nutzen, können Urheber:innen zunächst Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz verlangen. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstütze ich Sie gerne.
Auf der anderen Seite gibt es viele Nutzer:innen, denen Regelungen des Urheberrechts weniger bekannt sind, die aber z.B. auf ihrer Homepage schutzfähige Inhalte verbreiten, ohne vorab zu klären, ob hierzu eine Genehmigung erforderlich ist. Nicht selten werden dann teils hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht – manchmal unberechtigterweise. Es empfiehlt sich daher im Vorhinein zu klären, unter welchen Voraussetzungen Werke genutzt werden können und ob diese Nutzung genehmigungs- und honorarpflichtig ist. Wenn Sie bereits eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, stellt sich die Frage, wie darauf zu reagieren ist. Insbesondere ist zu klären, wie hoch der zu zahlende Schadensersatz ist und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.